Von unserem Statistiker Jörg Chittka:
Liebe Mitglieder,
in der aktuellen Zählordnung, die auf der Jahreshauptversammlung im April 2025 beschlossen wurde, werden offene Fragen der Vergangenheit konkreter beantwortet. Zu folgenden drei Punkten haben wir im Vorstand in der letzten Zeit Diskussionen beobachtet und geführt.
Bitte beachtet die folgenden Punkte bei euren Ausschreibungen oder weist ggf. die Veranstalter auf Unstimmigkeiten hin. In der Regel lassen sich die Unschärfen durch kleinere Anpassungen beheben. Wir möchten, dass die im 100MC gezählten Läufe in nachvollziehbarer und transparenter Weise absolviert werden. Das ist der Sinn der Zählordnung.
Hier unsere Einschätzung:
- Mehrfachläufe an einem Tag
Ein Lauf ist nur zählbar, wenn die davor absolvierte Veranstaltung komplett abgeschlossen ist. Dies dient in erster Linie dem Respekt gegenüber dem Veranstalter der ersten Veranstaltung. Sollte kein Zeitlimit angegeben sein, gilt die Veranstaltung mit Finish der letzten Teilnehmerin/des letzten Teilnehmers als beendet.
Ausschreibungen von mehreren Läufen an einem Tag sollten also den Start/das Startfenster von nachfolgenden Läufen erst nach Beendigung einer jeweils vorangehenden Veranstaltung terminieren.
- Mehrfachzählung und expliziter Ausschluss der Gültigkeit der 100MC-Zählordnung
Eine Veranstaltung ist nach unserer Zählordnung nur ein Zähler. Wenn also eine Veranstaltung an anderer Stelle, z. B. DUV, als ein (in Zahlen: 1) Zähler gewertet wird, kann dieselbe Veranstaltung nicht im 100MC als mehrere Zähler angegeben werden.
Wenn die Summe von z. B. drei aufeinanderfolgenden und individuell ausgeschriebenen Marathons nicht an anderer Stelle als eine (in Zahlen: 1) Veranstaltung angegeben wird, können wir diese als drei (in Zahlen: 3) Zähler werten.
Dies gilt umso mehr, wenn in Kenntnis unserer Zählordnung die Gültigkeit derselben explizit ausgeschlossen wird.
- Allgemeine Zugänglichkeit und sieben Tage Ankündigungsfrist
Die Veröffentlichung einer Ausschreibung sollte grundsätzlich mindestens eine Woche vor dem Anmeldeschluss der Veranstaltung erfolgen und auch mindestens sieben Tage sichtbar sein. Die Betonung liegt dabei auf mindestens. Die Frist ist im Interesse der kurzentschlossenen Veranstalter und entgegen dem Interesse der Teilnehmenden schon sehr knapp gewählt.
Eine private Verabredung am Vorabend erfüllt nicht das Kriterium, dass die Teilnahme an einer Veranstaltung grundsätzlich jedermann offenstehen soll.
Fragen gerne
Im Zweifelsfall stimmt eure Ausschreibungen bitte im Vorfeld mit unserem Statistiker, Jörg Chittka, oder unserem Sportwart, Michael Kiene, ab.