Hamburg untersagt alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen incl. dem Sportbetrieb.
Der Vorstand empfiehlt den Mitgliedern dringend, diese Allgemeinverfügung einzuhalten bzw. umzusetzen.
In Hamburg hat der Senat alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt.
Hier der Auszug der relevanten Teile dieser Verfügung:
Allgemeinverfügung
zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg